Kinder mit Hirnschaden bekommen keinen Platz auf einer Warteliste für ein Spenderorgan

Die Zustände in der Organvergabe sind ja schon mehrfach durch die Presse gegangen. Neben der Profitgier und den Manipulationen der Wartelisten sind die Verantwortlichen offenbar auch der Meinung, dass behinderte Menschen keinen Platz auf einer solchen Liste brauchen bzw. haben sollten. Das ist quasi das Todesurteil für ohnehin benachteiligte Menschen, denn selbst die Patienten auf der Liste gehen oft leer aus.

Das Krasse daran ist, dass es sich um eine Richtlinie handelt, die anscheinend gegen das Grundgesetz verstößt. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Klage im folgenden Link erfolgreich ist und die Richtlinie geändert wird.

http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/30164

Man sollte bei all dem auch bedenken, dass nicht jeder Hirnschaden (das Wort ist schon bösartig) etwas mit den Lebenschancen zu tun hat. andererseits: Etwa 3 -4 von 1000 Menschen haben laut Statistik einen Balkenmangel. Also scannen wir alle, die ein Organ benötigen und sortieren aus? Hier wäre auch die Frage zu stellen, ob es wirklich sinnvoll ist, dass jeder Arzt alle medizinischen Unterlagen der Patienten kennt, auch wenn sie nicht relevant sind.